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Jahrzehntelange Schlamperei mit Asbest und Filterstäuben auf der Deponie Grauer Wall

Schadstoffe-unter-freiem-Himmel

Asbest wird im behördlichen Immissionsmessprogramm nicht gemessen, angeblich war das nicht nötig!

Und welche Konsequenzen hatte der Skandal für den Betreiber?


Keine.


Das von der Gewerbeaufsicht vorgeschlagene Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde von der Behörde des Umweltsenators in Bremen abgelehnt. Angeblich handelte es sich um keinen Wiederholungsfall, was nachgewiesenermaßen falsch ist.

Asbest wird auf der Deponie gewerblich und auch von privaten Anbietern angeliefert.


Der 2013 von der BIKEG aufgedeckte Asbest- skandal wird vom Betreiber als "Asbestunfall" gehandelt. Aus den Behördenakten geht jedoch hervor, dass die Gewerbeaufsicht schon seit 1993 den Umgang mit Asbest bemängelte, von 2006 sind ebenfalls Verstöße des Betreibers gegen diesbezügliche Umweltgesetze aktenkundig.


Asbest wird überall auf der Deponie ein- gelagert. Daher kann die Deponie niemals abgetragen werden, denn dann würden die vergrabenen Asbestfasern frei und die Umgebung verseuchen. Auf anderen Deponien wird Asbest deshalb nur in einem bestimmten Bereich als „Monodeponie“ gelagert, auf der Deponie Grauer Wall leider nicht.


Die Fotos aus den Behördenakten zeigen die Zustände auf der Deponie im Jahr 2013, ein Jahr nach der Erweiterungsgenehmigung durch den Umweltsenator.


Filterstäube und Asbest wurden jahr- zehntelang einfach über eine Kippkante abgekippt, obwohl dies gesetzlich verboten ist. Der Betreiber bestreitet dies, aber das Verfahren ist eindeutig und wiederholt in den Behördenakten dokumentiert.

Ein Beitrag von buten un binnen vom 3.7.2014 verdeutlicht die Zustände auf der Deponie bei der Asbestbehandlung.

Lesen Sie hier bitte den Erfahrungsbericht eines Bremerhaveners zum Umgang mit Asbest auf dem Grauen Wall

Asbestabfall

Quelle: Behördenakten 2013

unzureichend-abgedeckte-Abfälle

Quelle: Behördenakten 2013

buten un binnen | vom 3.7.2014

Quelle:

buten un binnen | vom 3.7.2014

buten un binnen | vom 3.7.2014

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